Nach Eigentümerwechsel: Neugestaltung des Erdgeschosses
Die Flächen im Erdgschoss können nach den Anforderungen und Wünschen des zukünftigen Nutzers umgebaut und gestaltet werden.
Exposéverantwortung
Alle mit größter Sorgfalt zusammengestellten Angaben, Darstellungen und Berechnungen im Exposé stammen vom Eigentümer. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben gegenüber Dritten kann nicht übernommen werden. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil dieses Angebotes.